Die Reform will die Verrechnungssteuer auf Obligationen – und nur auf Obligationen – abschaffen. Die Verrechnungssteuer von 35% auf den Zinsen macht Anleihen in der Schweiz bisher sehr unattraktiv. Selbst wenn ein Anspruch auf die vollständige Rückerstattung der Verrechnungssteuer besteht.
Viele Unternehmen geben deshalb in der Schweiz keine Obligationen mehr aus, sondern weichen auf das Ausland aus. Entsprechend ist der Anleihenmarkt in der Schweiz stark rückläufig. Das Volumen an Obligationen ist seit 2009 um 57 Prozent gesunken. Die Schweiz verliert dadurch Steuereinnahmen, das muss uns bewusst sein.
Gezielte Problemlösung
Die Reform der Verrechnungssteuer setzt gezielt bei diesem Problem an. Der Schweizer Anleihenmarkt soll wieder attraktiver werden, das Geld in die Schweiz zurückgeholt werden. Fällt die Verrechnungssteuer auf den Zinsen weg, so sind die Anleger gewillt, weniger hohe Zinsen zu verlangen. Für die ausgebende Organisation bedeutet dies, dass sie die Aufnahme von Kapital weniger kostet. Dieses Geld steht dann für Arbeitsplätze, die Finanzierung von Innovationen oder den Umbau zu mehr Nachhaltigkeit zur Verfügung.
Auch die öffentliche Hand profitiert
Es ist auch festzuhalten, dass Obligationen – und dies wird von den Gegnern der Vorlage gerne ausgeblendet – nicht nur von internationalen Grosskonzernen ausgegeben werden. Auch Spitäler, Energieversorger und ÖV-Unternehmen geben Anleihen aus. Neben ihnen auch der Bund, die Kantone sowie grössere Gemeinden und Städte. Sinken die Zinsen auf Obligationen, steht diesen Organisationen mehr Geld zur Verfügung und unsere Steuergelder werden entlastet.
Quelle: Solothurner Woche, 25. August 2022, Seite 6 (https://issuu.com/ztonline/docs/sowo_2234_web)