Eine Totalrevision der Katasterschätzung ist zu begrüssen. Die GLP kann im Grossen und Ganzen hinter dem zweiten Gesetzesentwurf stehen. Dem Hauptanliegen der GLP, dass Eigentümerinnen und Eigentümer, die in erneuerbare Energieproduktion investieren, belohnt statt bestraft werden, wird mit der überarbeiteten Version grundsätzlich Rechnung getragen. Die GLP fordert jedoch, dass die Investitionskosten neu auch auf Neubauten für alle energiesparenden Massnahmen, insbesondere für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicheranlagen, Windenergieanlagen und Solarthermieanlagen, von den Einkommenssteuern abgezogen werden können.
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