An der Mitgliederversammlung vom 11. April wurde die Parole zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», kurz Energiegesetz, gefasst. Stefan Batzli, Geschäftsführer der aeesuisse, stellte die Vorlage im Detail vor und erläuterte den anwesenden Mitgliedern die Wichtigkeit eines Ja. Die Mitglieder sehen die dringende Notwendigkeit, die einheimische Stromproduktion zu fördern und stimmten einstimmig für die Initiative.
Die Initiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» wird mit einer ⅔-Mehrheit abgelehnt. Die Problematik ist unbestritten, jedoch sehen die Mitglieder in der Initiative zu wenige Lösungsansätze. Insbesondere der Mechanismus, welcher sich nur auf die Kosten fokussiert, wird als starr empfunden. Der indirekte Gegenvorschlag führt Kosten- und Qualitätsziele ein, lässt aber in der Umsetzung einen Spielraum offen. Dieser flexible Ansatz wird von den Mitgliedern bevorzugt.
«Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» wird klar abgelehnt. Dass die Prämien zu stark steigen und Handlungsbedarf besteht, wird von den Mitgliedern weitgehend anerkannt. Die Initiative wird aber vor allem wegen der hohen Kosten abgelehnt. Die 3,5 bis 5 Milliarden Mehrkosten müssten von der Allgemeinheit getragen werden, was unweigerlich zu Steuererhöhungen führt. Die Kantone sind in der Hauptverantwortung für das Gesundheitswesen. Es macht wenig Sinn, wenn der Bund zwei Drittel der Mehrkosten übernehmen müsste. Dies würde in einigen Kantonen sogar zu einer Abnahme des Kostenbewusstseins führen.
Fast einstimmig abgelehnt wird die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Es ist unklar, was die Initianten mit dieser Initiative genau erreichen wollen. Zudem missachtet sie den Verfassungsgrundsatz, wonach sich das Wohl und die Stärke unseres Landes am Wohl der Schwachen misst.
Übersicht nationale Wahlen:
- «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien»: Ja
- «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»: Nein
- «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»: Nein
- «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»: Nein