Neu sollen die kantonalen Aufwendungen im Zusammenhang mit Hunden über eine sozialverträgliche, zweckgebundene Hundesteuer von 35 Franken gedeckt werden. Halterinnen und Halter von anerkannten Assistenzhunden werden von dieser Steuer befreit – ein wichtiger Schritt im Sinne der Gleichstellung.
Zudem wird der Umgang mit sogenannten Listenhunden praxisnäher geregelt: Gut sozialisierte Tiere sollen unabhängig von ihrer Rasse bewilligt werden können. Auch Haltebewilligungen aus anderen Kantonen werden neu anerkannt – das schafft Rechtssicherheit und spart Aufwand.
Die Grünliberalen sehen in der Gesetzesänderung eine ausgewogene Lösung, die Tierwohl, Sicherheit und Eigenverantwortung sinnvoll verbindet.