Montag, 18. November 2024

Verunglückter Entwurf Waldgesetz

Die Grünliberale Partei Kanton Solothurn (GLP) erkennt die Notwendigkeit einer Revision des Waldgesetzes, um den Herausforderungen des Klimawandels, den veränderten Freizeitbedürfnissen und den Anforderungen an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung gerecht zu werden. Der aktuelle Entwurf birgt die Gefahr von zusätzlicher Bürokratie, Rechtsunsicherheiten und einer Einschränkung der Eigentumsrechte.

Die GLP begrüsst die Möglichkeit zur Mitwirkung und betont die Bedeutung eines ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Waldmanagements. Unsere Hauptanliegen sind bewährte, kosteneffiziente und einfache administrative Verfahren rund um den Wald, welche für die Kantonsverwaltung und die Waldeigentümer keine unnötigen zusätzliche Aufwendungen auslösen. Zudem wollen wir den Schutz der Eigentumsrechte der Waldbesitzer beibehalten. Armin Egger, Präsident GLP fasst die Vernehmlassungsantwort der GLP zusammen: «Wir brauchen ein Waldgesetz, welches die Rechte der Waldbesitzer schützt und gleichzeitig ein nachhaltiges Management ermöglicht, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu schaffen.»

 

Die wichtigsten Forderungen der GLP umfassen:

 

Regulierung des Verkehrs im Wald: Die GLP schlägt vor, Waldeigentümer vor der Erteilung von Ausnahmebewilligungen für den Motorfahrzeugverkehr anzuhören. Das Befahren aller Waldstrassen und Waldwege für Fahrräder soll grundsätzlich erlaubt sein. Sperrungen von Wegen für den Veloverkehr soll nur als letztes Mittel erfolgen. Zudem soll das Befahren des Waldes abseits bestehender Wege für Fahrräder untersagt sein. Dazu Thomas Lüthi, Fraktionspräsident der GLP: «Wir setzen uns für geregelte Zugangsrechte im Wald ein: Fahrräder sollen auf Wegen willkommen sein, aber zum Schutz von Wildtieren und der Pflanzenwelt nicht abseits davon fahren.»

 

Begrenzung von Bauten im Wald: Die GLP spricht sich für eine restriktive Handhabung von Bauten im Wald aus und fordert, dass der Bau nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Bedingungen erlaubt sein soll.

 

Erleichterung der forstlichen Planung: In der betrieblichen Planung sollen die Eigenverantwortung der Waldbesitzer gestärkt und unnötige Vorschriften reduziert werden. Die GLP fordert ausserdem eine freiwillige Basis für die Betriebsbuchhaltung, um den administrativen Aufwand und die Kosten zu senken.

 

Beibehaltung der dynamischen Waldgrenze: Die GLP unterstützt die gesetzliche Verankerung des Waldplans und lehnt eine statische Waldgrenze ab, da diese in anderen Kantonen hohe Kosten verursacht hat.

 

Schutz von Lebensräumen und Arten: Die GLP setzt sich für eine angemessene Entschädigung der Waldeigentümer ein, wenn diese durch Schutzziele in der Nutzung eingeschränkt werden.

 

Die GLP fordert die Regierung daher auf, den Entwurf so zu überarbeiten, dass er die Anliegen der Bevölkerung besser berücksichtigt und praktikable Lösungen bietet, bevor er dem Parlament vorgelegt wird. Die GLP steht hinter einem modernen und ökologisch ausgerichteten Waldgesetz für den Kanton Solothurn.