Dienstag, 29. Oktober 2019

Einreichung Motion «Bessere Anstellungsbedingungen für Verwaltungsleitende (2)»

Die Motion soll für eine Stellvertretungsregelung und erhöhte Attraktivität der Stellen von Verwaltungsleitenden sorgen. Die Einreichung erfolgte im Gemeinderat vom 29. Oktober 2019.

Bessere Rahmenbedingungen bei der Anstellung von Verwaltungsleitenden (2)

Mit folgenden Änderungen soll erreicht werden, dass unsere Stadt modernere und attraktivere Anstellungsbedingungen für Verwaltungsleitende aufweist:

1. Stellen von Verwaltungsleitenden werden mit einem Beschäftigungsgrad von 80-100% (tiefer auch möglich) ausgeschrieben;

2. Für alle Verwaltungsleitenden wird eine klare Stellvertreter-Regelung etabliert.

 

Das Stadtpräsidium wird beauftragt, dem Gemeinderat eine Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung (resp. deren Anhangs) zur Verabschiedung zuhanden der Gemeindeversammlung zu unterbreiten, welche diese Punkte aufnimmt.

 

Begründung:

1. Gemäss NZZ Jobs[1] sind flexible, individuelle und mobile Arbeitszeitmodelle gefragt, um auf dem heutigen Arbeitsmarkt gute Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren. Viele Unternehmen und auch der Bund[2] sind inzwischen dazu übergegangen, ihre Stellen systematisch mit einem 80- bis 100 Prozent- Pensum auszuschreiben, um die Reichweite und Attraktivität ihres Jobangebots zu erhöhen – auch bei Topkadern. Indem die Stadt Solothurn Verwaltungsleitungsstellen standardmässig nicht nur mit einem 100%-Pensum ausschreibt, dehnt sie den Pool an möglichen Bewerberinnen und Bewerbern aus. Die Möglichkeit eines reduzierten Pensums kann beim Kampf um die besten Talente ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.

2. In der DGO ist einzig die Stellvertretung des Stadtpräsidenten durch den Vize-Stadtpräsidenten geregelt. Für die Verwaltungsleitenden fehlt eine Regelung. Im Anhang zur DGO («Besondere Wählbarkeitsvoraussetzungen» 121.11) wird zwar für einzelne Posten eine Stellvertretungsfunktion erwähnt. Aber abgesehen davon, dass dieses Reglement hoffnungslos veraltet ist (Frauen in Führungspositionen kommen darin nicht vor, nur etwa als Krankenschwestern oder Zahnarztgehilfinnen), sind die stellvertretenden Funktionen willkürlich gewählt. Gemäss Homepage der Stadt verfügen heute nur der Finanzverwalter und die Leiterin der sozialen Dienste über eine Stellvertretung, welche gegen aussen als solche bezeichnet wird.


Eine klare Verankerung und Aufwertung der Stellvertreter-Rolle hat viele Vorteile: Die Verwaltungsleitenden werden entlastet und können sich aufs Wesentliche konzentrieren. Eine starke Stellvertretung sichert zudem die Handlungsfähigkeit der Organisation bei Absenzen bspw. aufgrund von Krankheit, Unfall, Mutter- oder Vaterschaft. Weiter schafft sie mehr Flexibilität für Teilzeitlösungen (siehe Punkt 1), aber auch für Weiterbildungen oder den Bezug eines Sabbaticals.

 

 

[1] https://jobs.nzz.ch/news/18/news-trends/artikel/277/teilzeit-arbeiten-wird-immer-beliebter (Stand 25.9.2019)

[2] https://www.fachkraefte-schweiz.ch/de/qualifizierung/beispiele/113/bestehende-und-vorbildliche-massnahmen-arbeitgeber-bundesverwaltung/