Donnerstag, 13. Juni 2024
Änderung des Sozialgesetzes (SG); familienergänzende Kinderbetreuung
Die GLP begrüsst eine kantonsweite Einführung der subjektbezogenen Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Insbesondere die damit geschaffene Möglichkeit den Lebensunterhalt durch das Erwerbseinkommen existenzsichernd zu finanzieren, rechtfertigt eine kantonsweite Einführung. Jedoch soll es sich bei der obligatorischen finanziellen Unterstützung um ein Basisangebot handeln. Weitergehende freiwillige Unterstützungen sollen Sache der Gemeinden bleiben. Diese dienen insbesondere der Standortattraktivität einer Gemeinde. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Sozialgesetzes greift der Kanton stark in die Gemeindeautonomien ein. Daher benötigt die Vorlage wohl gewisse Anpassungen, damit eine Mehrheit im Kantonsrat diese unterstützen wird.
Wir unterstützen für die Anpassung der Vorlage zwei Stossrichtungen. Entweder werden die gesetzlichen Vorgaben an die Gemeinden reduziert (mehr Gestaltungsraum für die Gemeinden) oder der Kanton beteiligt sich stärker an der Finanzierung oder vielmehr, findet sich bezüglich der Finanzierung vor der Überweisung der Vorlage an den Kantonsrat mit den Einwohnergemeinden.
>> Vollständige Vernehmlassungsantwort im PDF.
(Bild: KI generiert, pixabay.com)