Koordination verbessern, Grundversorgung bezahlbar machen

Politische Reformen müssen darauf abzielen, die Ursachen der Kostensteigerung in den Griff zu bekommen.

 

Die medizinische (Grund-) Versorgung der Bevölkerung ist zu gewährleisten. Dem zunehmenden Mangel an medizinischen Fachkräften, insbesondere in ländlichen Regionen gilt es frühzeitig entgegenzuwirken. Das Gesundheitswesen ist geprägt von einer anhaltenden Kostensteigerung. Diese wird für einen immer grösseren Teil der Bevölkerung zu einer ernsthaften Belastung. Verantwortlich dafür ist eine Kombination verschiedener, beeinflussbarer und nicht beeinflussbarer Aspekte, wie die zunehmende Lebenserwartung, der ungesunde Lebenswandel, der rasante medizinische Fortschritt, der wachsende Konsum medizinischer Leistungen, Fehlanreize im System etc. Politische Reformen müssen darauf abzielen, die Ursachen dieser Kostensteigerungen in den Griff zu bekommen.

 

Dem Kostendruck und der drohenden Verschlechterung der Versorgungslage kann begegnet werden durch gezieltere Nutzung vorhandener Strukturen und Ressourcen. Die Gesundheitsversorgung stützt auf eine flächendeckende und in allen Regionen leicht zugängliche, starke Grundversorgung ausserhalb der Spitalstrukturen ab. Eine stark vernetzte Zusammenarbeit und kompetenzorientierte Verteilung der Aufgaben unter den verschiedenen Fachkräften (Hausärzt:innen, Apotheker:innen, Pflegepersonal und Therapeut:innen) ist dabei entscheidend. Die Pflege und Betreuung zu Hause (Homecare) nimmt zudem an Bedeutung zu. Durch eine Neudefinition der Rollen und Tätigkeiten der Gesundheitsakteure, entsprechend ihren heutigen Kompetenzen, kann das System optimiert werden. Dies im Sinne einer besser koordinierten und effizienteren Zusammenarbeit.

 

Mit der erfolgten Strukturbereinigung und den erstellten oder geplanten Neubauten sind die Spitäler im Kanton Solothurn gut aufgestellt. Nun gilt es Synergien noch besser zu nutzen. Wo sinnvoll, sollen spezialisierte Leistungen vermehrt angeboten werden können. Das Leistungsangebot ist aber in jedem Fall mit den Nachbarkantonen zu koordinieren, auch ausserhalb der hoch spezialisierten Medizin. Der Kanton ist sowohl Eigentümer (Alleinaktionär) als auch Auftraggeber der Spitäler (Leistungsauftrag und Spitalliste). Er entscheidet zudem auch über die Tariffestsetzung und Zulassung von Leistungserbringenden. Diese konzentrierte Machtbefugnis führt zu einer wettbewerbsverzerrenden Konkurrenzierung privater Anbieter:innen mit ungleich langen Spiessen, insbesondere auch im ambulanten Bereich. Hier gilt es, die verschiedenen Rollen des Kantons zu entflechten und in ihrer Struktur zu bereinigen.

 

Eine gesundheitsfördernde Lebenshaltung liegt in der Eigenverantwortung der Bürger:innen und bildet die Grundlage der Gesundheitsvorsorge. Unterstützend wirken hierbei Präventionsangebote und Aufklärung für alle Bevölkerungsschichten zur Förderung eines massvollen und gesunden Lebensstils.

 

Infolge der demografischen Entwicklung wird die Finanzierung der Pflegekosten zunehmend zum Problem werden. Diesbezüglich müssen Lösungen aufgezeigt werden.

 

Die Grünliberalen des Kantons Solothurn fordern:

  • die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit, der integrierten Versorgung und neuer Versorgungsmodelle durch entsprechende Anreize.
  • eine (gesetzliche) Neudefinition der Rollen und Tätigkeiten der Gesundheitsakteure ihren Kompetenzen entsprechend.
  • Anreize für Leistungserbringende für einen effizienten und kostenbewussten Einsatz der Mittel.
  • eine konsequente Bereinigung der verschiedenen Rollen des Kantons im Spitalwesen. Der Kanton soll sich auf die Rolle des Regulators beschränken. Die kantonalen Spitäler sind vollständig zu privatisieren.
  • eine verstärkte überregionale und interkantonale Koordination bei der Spitalplanung und den Leistungsaufträgen. Die heutigen kantonalen Gesundheitssysteme sind durch umfassendere Versorgungsregionen zu ersetzen.
  • dass Prävention und Gesundheitsförderung stärker in die Berufe der Grundversorgung eingebunden werden. Entsprechende Anreize für Leistungsanbieter:innen und Leistungsbezüger:innen sind zu fördern.
  • dass Prävention bewusst und zielgruppenorientiert erfolgt. Gesundheitsrelevante Themen sollen speziell den sogenannten Risikogruppen (materiell Benachteiligte, Menschen mit Migrationshintergrund, etc.) zugänglich gemacht werden.
  • dass sich der Kanton auf Bundesebene verstärkt für mehr Qualität und Kosteneffizienz in der Gesundheitsversorgung einsetzt (effizienzorientierter Leistungskatalog, Tarifierung qualitätssichernder und präventiver Massnahmen, etc.).
  • dass der Kanton Massnahmen prüft, die der drohenden Unterversorgung in ländlichen Gebieten entgegenwirken. Wenn nötig, soll eine sinnvolle Steuerung des Leistungsangebotes der Nachfrage entsprechend möglich sein.
  • dass die Höhe der kantonalen Beiträge zur staatlichen Prämienverbilligung sich an den Vorgaben des Bundes orientieren.
  • dass das Problem der Pflegekostenfinanzierung umgehend und konkret angegangen wird.